Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Kann auch auf einem Automatikfahrzeug ausgebildet und geprüft werden.
ACHTUNG Neuregelung der Automatikbeschränkung ab 01.04.2020 !!!! Sprich uns an
17
15 Jahre
Nein
Klasse AM
Klasse L