Zweirad

Klasse A1

Leichtkrafträder

Beschreibung

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW / kg. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Zusatz

Mindestalter

16

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.

Geltungsdauer

ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

nein

Beinhaltende Klasse(n)

Klasse AM

Sonderregelung beinhaltende Klassen

Sonstige Unterlagen