Bus

Klasse D

Große Busse

Beschreibung

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Zusatz

Mindestalter

24

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.

Geltungsdauer

befristet auf 5 Jahre

Bestehender Führerschein erforderlich

Ja, Klasse B

Beinhaltende Klasse(n)

Klasse D1

Sonderregelung beinhaltende Klassen

Sonstige Unterlagen

Ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Führungszeugnis