Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
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befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse B
Klasse D1
Ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Führungszeugnis