Zweirad

Klasse A

Schwere Krafträder

Beschreibung

„Schwere“ Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Zusatz

Mindestalter

24

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.

Geltungsdauer

ohne Befristung

Bestehender Führerschein erforderlich

nein

Beinhaltende Klasse(n)

Klasse A1

Klasse A2

Klasse AM

Sonderregelung beinhaltende Klassen

Sonstige Unterlagen