Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!
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Bis zum 50. Lebensjahr, danach befristet auf 5 Jahre
Ja, Klasse C1
Klasse BE
Klasse D1E
Ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten