Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
18, 17 bei BF17
ohne Befristung
Klasse B