Grundsatz: Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D/DE (Linie < 50), D/DE oder D1/D1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2008 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.
Möglichkeiten: Der Nachweis erfolgt per
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