Bus

BKF-Weiterbildung Bus

Fahrer im Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Beschreibung

Grundsatz: Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen D/DE, D/DE (Linie < 50 km) oder D1/D1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.

Weiterbildung: 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (in Einheiten von mindesten 7 Stunden (z.B. 5 x 7 Stunden)

Der erstmalige Nachweis (35 Stunden) erfolgt:

  • 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation
  • Bis zum 9. September 2013
  • Bei Ablauf des vorhandenen Führerscheins zwischen 09.09.2013 und 09.09.2015 zum Ablaufdatum Nachweis: Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum

Zusatz

Kein Zusatz

Mindestalter

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.

Geltungsdauer

Bestehender Führerschein erforderlich

Beinhaltende Klasse(n)

Keine beinhaltenden Klassen

Sonderregelung beinhaltende Klassen

Sonstige Unterlagen

Keine