Grundsatz: Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.
Weiterbildung: 35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (in Einheiten von mindesten 7 Stunden (z.B. 5 x 7 Stunden)
Der erstmalige Nachweis (35 Stunden) erfolgt:
- 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation
- Bis zum 9. September 2014
- Bei Ablauf des vorhandenen Führerscheins zwischen 09.09.2014 und 09.09.2016 zum Ablaufdatum
Nachweis: Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum
5 Jahre
Klasse C/CE