LKW

BKF-Weiterbildung LKW

Fahrer im Güterverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Beschreibung

Grundsatz:  Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist, müssen eine Weiterbildung absolvieren.

Weiterbildung:  35 Stunden Unterricht alle 5 Jahre (in Einheiten von mindesten 7 Stunden (z.B. 5 x 7 Stunden)

Der erstmalige Nachweis (35 Stunden) erfolgt:

- 5 Jahre nach Erwerb der Grundqualifikation

- Bis zum 9. September 2014

- Bei Ablauf des vorhandenen  Führerscheins zwischen 09.09.2014 und 09.09.2016 zum Ablaufdatum

Nachweis: Auf dem Führerschein erfolgt die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in Kombination mit dem Gültigkeitsdatum

Zusatz

Mindestalter

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.

Geltungsdauer

5 Jahre

Bestehender Führerschein erforderlich

Klasse C/CE

Beinhaltende Klasse(n)

Keine beinhaltenden Klassen

Sonderregelung beinhaltende Klassen

Sonstige Unterlagen