LKW

BKF-Grundqualifikation LKW

Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz

Beschreibung

Grundsatz: Alle Fahrer die Fahrer, die Fahrten gewerblich durchführen und mit Fahrzeugen unterwegs sind, für die ein Führerschein der Klassen C/CE oder C1/C1E erforderlich ist und diese Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 erteilt bekommen, müssen eine Grundqualifikiation oder beschleunigte Grundqualifikation nachweisen.

Möglichkeiten: Der Nachweis erfolgt per

  • Berufsausbildung (Berufskraftfahrer, Fachkraft im Fahrbetrieb)
  • Grundqualifikation (ohne Lehrgang aber sehr umfangreiche IHK-Prüfung)
  • beschleunigte Grundqualifikation (140 Std. Lehrgang und verkürzte IHK-Prüfung)

Zusatz

Mindestalter

18

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur in den Ländern, die von der Ermächtigung des § 6 Absatz 5s StVG Gebrauch gemacht haben.

Geltungsdauer

Bestehender Führerschein erforderlich

Beinhaltende Klasse(n)

Keine beinhaltenden Klassen

Sonderregelung beinhaltende Klassen

Sonstige Unterlagen